Steueraspekte der beruflichen und gebundenen Vorsorge (Säule 2 und 3a)

Die steuerliche Behandlung der Vorsorge in der Schweiz umfasst wichtige Aspekte, die bei der Planung der persönlichen Altersvorsorge berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die zweite und dritte Säule bieten Möglichkeiten zur Steueroptimierung, sowohl beim Einzahlen als auch beim späteren Bezug. Dieser Artikel beleuchtet die Vorteile eines Einkaufs in die Pensionskasse und die unterschiedlichen Besteuerungsarten beim Kapital- und Rentenbezug.

Persönlicher Einkauf in die 2. Säule (berufliche Vorsorge)

  • Der Einkauf macht aus steuerlicher Sicht Sinn, da der persönliche Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
  • Das gesamte Pensionskassenguthaben sowie auch die anfallenden Zinsen sind während der Beitragsdauer steuerfrei. Erst bei der Auszahlung wird sowohl der Kapitalbezug, wie auch der Rentenbezug besteuert. 

     

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Besteuerung von Altersleistungen der 2. Säule

Bei der Pensionierung stehen grundsätzlich drei Varianten für den Bezug des Altersguthabens zur Wahl. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Konsequenzen dieser Optionen näher erläutert. Auf die weiteren Unterschiede zwischen Renten- und Kapitalbezug wurde bereits im Fokus Vorsorge vom September 2025 eingegangen. 
 

Variante 1: Kapitalbezug

Separate Besteuerung: Getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

Einmalige Besteuerung: Reduzierter Satz.

Progressiver Tarif: Abhängig von der Betragshöhe und dem Wohnkanton.

Kantonale Unterschiede: Die Steuerhöhe variiert stark, je nach Kanton und Gemeinde.

Optimierungsmöglichkeit:
Einen gestaffelten Bezug über mehrere Jahre planen. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Staffelung nur in Kombination mit einer Teilpensionierung und einer entsprechenden Reduktion des Arbeitspensums bzw. Lohns möglich ist.

Bei hohen Kapitalien ist ein Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigeren Kanton in Erwägung zu ziehen.

Auch das Verlassen der Schweiz stellt eine Option dar. Dabei wird eine Quellensteuer erhoben, und je nach Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Rückerstattung möglich.

 

Variante 2: Rentenbezug

  • Einkommenssteuer: Rente wird zusammen mit den übrigen Einkünften zu 100 % als Einkommen besteuert.
  • Ordentlicher Steuertarif: Der Einkommenssteuersatz fällt höher aus als der separate Steuersatz bei einem Kapitalbezug. 
     

Variante 3: Mischform

Die Mischform von Kapital- und Rentenbezug ist aktuell sehr beliebt. Dabei kommen die jeweiligen steuerlichen Bestimmungen zur Anwendung. 
 

Ihr Kontakt

Rolf Knopfli

Senior Broker Personenversicherungen

Besteuerung der Leistungen der Säule 3a (private gebundene Vorsorge)

Kapitalbezug

Separate Besteuerung: Getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

Einmalige Besteuerung: Reduzierter Satz.

Progressiver Tarif: Abhängig von der Betragshöhe und dem Wohnkanton.

Kantonale Unterschiede: Die Steuerhöhe variiert stark, je nach Kanton und Gemeinde. 

Optimierungsmöglichkeiten:
Einen gestaffelten Bezug mittels mehrerer 3a-Konten und über mehrere Jahre planen.

Bei hohen Kapitalien ist ein Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigeren Kanton in Erwägung zu ziehen.

Auch das Verlassen der Schweiz stellt eine Option dar. Dabei wird eine Quellensteuer erhoben, und je nach Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Rückerstattung möglich. 
 

 

Geplante Reform (Entlastungspaket 2027)

Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen. Diese Reform hat zum Ziel, jährliche Mehreinnahmen von CHF 240 Mio. (u.a. zur Finanzierung der 13. AHV Rente) zu realisieren.

Verabschiedung und Beratung:
Die parlamentarischen Kommissionen, gefolgt von den beiden Räten, befassen sich in der Wintersession 2025/2026 mit dem Geschäft.

Einführung:
Eine erste Umsetzung der Massnahmen ist für Anfang 2027 geplant.

Massnahmen:
Erhöhung der Steuersätze für Kapitalbezüge, insb. bei hohen Beträgen.
Beispiel: Bei CHF 10 Mio. Kapitalbezug steigt die Steuerbelastung von 2.3 % auf bis zu 11.5 %

Kantone behalten Tarifautonomie: 
Die kantonale Besteuerung kann weiterhin unterschiedlich ausfallen.

Strategie und Planung

Gemäss aktueller Steuergesetzgebung darf der Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in maximal drei Etappen erfolgen. Weitere Pensionierungsschritte müssen zwingend in Rentenform bezogen werden. Zudem werden Kapitalauszahlungen aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und der beruflichen Vorsorge (Säule 2), die im selben Kalenderjahr erfolgen, für die Besteuerung zusammengezählt.

Damit all diese Änderungen und steuerlichen Vorgaben in die persönliche Vorsorgestrategie einfliessen und optimal genutzt werden können, empfiehlt sich neben einer frühzeitigen Planung auch der Beizug von Fachpersonen. Wie lohnenswert dies sein kann, zeigt der folgende Tabellen-Auszug: 

Individuelle Beratung für Ihre Bedürfnisse

Eine Vorsorgestrategie erfordert nicht nur ein fundiertes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch eine sorgfältige Planung, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten von Funk unterstützen dabei, die passenden Lösungen für jede persönliche Situation zu finden und erfolgreich umzusetzen.