Direkt zum Hauptinhalt
  • Länder
    • Hauptmenü
    • China
    • Deutschland
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Österreich
    • Polen
    • Rumänien
    • Schweiz
    • Ungarn
  • Sprache
    • Hauptmenü
    • Deutsch
    • English
  • Kundenportal
  • Suche
  • Standorte
Funk
  • Navigation Logo
  • Startseite
  • Leistungen
    • Hauptmenü
    • Risikomanagement
    • Versicherungsmanagement
    • Vorsorge
    • Cyber-Risiken
    • Spezialversicherungen
    • Schadenmanagement
    • Absenzenmanagement
    • Verbandslösungen
    • Funk Beyond Insurance
    • Funk VIVA
  • Kunden
    • Hauptmenü
    • Kundenfokus
    • Erfolgsgeschichten
    • Kundenportal
  • Themen
  • Über Funk
    • Hauptmenü
    • Funk Werte & Purpose
    • Familienunternehmen
    • Nachhaltigkeit
    • Team
    • Organisation
    • Standorte
    • Innovationen
    • IT-Sicherheit und Datenschutz
    • Kundeninformation (Art 45 VAG)
    • Funk Stiftung
  • Karriere
    • Hauptmenü
    • Stellenangebote
    • Funk als Arbeitgeber
    • Benefits von Funk
  • International
  • Medien & Events
    • Hauptmenü
    • Medien
    • Downloads
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Webinare
  • Länder
    • Hauptmenü
    • China
    • Deutschland
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Österreich
    • Polen
    • Rumänien
    • Schweiz
    • Ungarn
  • Sprache
    • Hauptmenü
    • Deutsch
    • English
  • Kundenportal
  • Standorte
Kontakt
Newsletter
  1. ch
  2. Themen
  3. Vorsorge
  4. Rentenvorausberechnung AHV - was gilt es zu beachten?

Rentenvorausberechnung AHV - was gilt es zu beachten? Wie viel AHV-Rente gibt's wirklich?

Jetzt Klarheit schaffen und böse Überraschungen vermeiden! Die Rentenvorausberechnung der AHV ist ein zentrales Instrument für die persönliche Vorsorgeplanung. Sie gibt Auskunft über die zu erwartenden Rentenleistungen aus der 1. Säule. Auch bei geplanter Weiterarbeit nach dem Referenzalter ist sie sinnvoll, um die Auswirkungen von zusätzlichen Beiträgen zu berücksichtigen. 
 

Berechnungselemente und Rentenhöhe

Die Maximalrente der AHV ist doppelt so hoch wie die Minimalrente bei voller Beitragszeit. Sie beträgt CHF 2‘520 im Monat für Einzelpersonen und CHF 3‘780 Franken für Ehepaare (Stand 2026).

Die Rentenhöhe hängt von den anrechenbaren Beitragsjahren und dem durchschnittlichen massgebenden AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen inkl. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ab. Eine Vollrente wird ausgerichtet, wenn die Beitragsdauer ab Alter 21 bis zum Referenzalter vollständig erfüllt wird. Pro fehlendes Beitragsjahr resultiert eine Kürzung der Rente um 2.3%. Ist ein Ehepartner nicht erwerbstätig, gilt dessen Beitragspflicht als erfüllt, wenn der Partner im Sinne der AHV als erwerbstätig gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet.

Für eine maximale Vollrente wird neben der vollständigen Erfüllung der Beitragszeit ein massgebendes durchschnittliches Erwerbseinkommen von mind. CHF 90‘720 pro Jahr vorausgesetzt (Stand 2026). AHV-pflichtige Beiträge während der Ehejahre werden dabei hälftig geteilt. 

Ihre Kontaktanfrage wurde versendet.
Bitte füllen Sie Pflichtfelder aus.

Kontaktformular

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung

Ihr Kontakt

Reto Moser

Senior Broker Personenversicherungen

+41 58 311 02 03
E-Mail schreiben

Artikelreihe Fokus Vorsorge

Die Artikel von «Fokus Vorsorge» wenden sich gezielt an Personen, welche in Unternehmen für die Vorsorgelösung zuständig sind, sei es als Mitglied einer Vorsorgekommission, Personalverantwortlicher oder Patron. Lesen Sie unsere spannenden, aktuellen und unterstützenden Beiträge zu Vorsorgethemen. mehr

Kontrolle des IK-Auszuges

Der IK-Auszug dokumentiert alle AHV-relevanten Einkommen. Es lohnt sich rund alle 5 Jahre einen kostenlosen Auszug online über www.ahv-iv.ch zu bestellen. Bei Angestellten müssen die Einträge mit dem AHV-pflichtigen Lohn gemäss Lohnausweis übereinstimmen. Im Bruttolohn können unter Umständen nicht AHV-pflichtige Beträge enthalten sein (z.B. Familienzulagen, Kranken- oder Unfalltaggelder). Fehlende Einträge oder Lücken sind umgehend mit der Ausgleichskasse abzuklären. 

 

Vorgehen bei fehlenden Beitragsjahren

Fehlende Jahre sind innerhalb von 5 Jahren rückwirkend durch Beiträge als Nichterwerbstätige in Abhängigkeit von Renteneinkommen und Vermögen auszugleichen, sofern zum Zeitpunkt ihrer Entstehung der Wohnsitz in der Schweiz lag. Betroffene sollten sich auch aufgrund von hohen Verzugszinsen umgehend an die zuständige Ausgleichskasse wenden. Lücken führen zu einer dauerhaften Rentenkürzung, sofern sie nicht mit Jugendjahren zwischen Alter 18 bis 20 geschlossen werden. 

Ihre Kontaktanfrage wurde versendet.
Bitte füllen Sie Pflichtfelder aus.

Kontaktformular

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung

Ihr Kontakt

Reto Moser

Senior Broker Personenversicherungen

+41 58 311 02 03
E-Mail schreiben

Vorbezug und Aufschub

Die 2024 in Kraft getretene AHV-Reform erleichtert den schrittweisen Übergang in die Pensionierung:

  • Frauen und Männer können ihre erste AHV-Rente flexibel zwischen Alter 63 und 70, unabhängig der Erwerbssituation, beantragen (Frauen der Übergangsgeneration mit 1969 und älter ab 62).
  • Es sind auch Teilbezüge von 20 bis 80 Prozent möglich.
  • Während bei einem Vorbezug die Altersrente gekürzt wird, erhöht sich die Rente bei einem Aufschub lebenslang.
  • Der Bezug der vollen Rente oder eines Teils kann um mindestens ein Jahr, höchstens aber um fünf Jahre aufgeschoben werden. Das Abrufen der Rente ist dabei jederzeit auf den Anfang des Folgemonats möglich.
  • Wer den Bezug der Altersrente aufschieben will, muss dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters vor dem erstmaligen Rentenbezug mitteilen. 
     

Verfahren und Kosten

Der Antrag für eine Vorausberechnung der Altersrente ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei welcher aktuell Beiträge geleistet werden. Sie ist im Normalfall kostenfrei. Gebühren von höchstens CHF 300 können anfallen, wenn die gesuchstellende Person unter 40 Jahre alt ist, oder bei wiederholten Anfragen innerhalb von fünf Jahren.

Der ESCAL-Rechner der AHV bietet zusätzlich eine unverbindliche Schätzung der Rentenhöhe an. Weitere Informationen dazu finden sich ebenfalls unter www.ahv-iv.ch. 

Konsequenzen für die Praxis

  • Bestellen Sie regelmässig einen aktuellen IK-Auszug und prüfen Sie diesen umfassend.
  • Klären Sie mögliche Beitragslücken umgehend mit der Ausgleichskasse. So bleibt die obligatorische Beitragspflicht z.B. auch bei einer vorzeitigen Pensionierung bis zum Erreichen des Referenzalters bestehen.
  • Die Beantragung einer ordentlichen Rentenvorausberechnung lohnt sich für konkrete Werte. Nutzen Sie den ESCAL-Rechner für blosse Schätzungen.
  • Die Rentenvorausberechnung ist ein unverzichtbares Planungsinstrument, sowohl bei einer vorzeitigen wie auch bei einer aufgeschobenen Pensionierung.
  • Beiträge, die nach dem 65. Lebensjahr geleistet werden, können zur Schliessung von Beitragslücken oder zur Erhöhung der Rente (bis zur Maximalrente) führen. Gerade bei einem Zuzug aus dem Ausland lohnt sich eine detaillierte Prüfung. 

Die beste Empfehlung. Funk.

  • Leistungen

    • Risikomanagement
    • Versicherungsmanagement
    • Vorsorge
    • Cyber-Risiken
    • Spezialversicherungen
    • Schadenmanagement
    • Absenzenmanagement
    • Verbandslösungen
    • Funk Beyond Insurance
    • Funk VIVA
  • Kunden

    • Kundenfokus
    • Erfolgsgeschichten
    • Kundenportal
  • Themen

  • Über Funk

    • Funk Werte & Purpose
    • Familienunternehmen
    • Nachhaltigkeit
    • Team
    • Organisation
    • Standorte
    • Innovationen
    • IT-Sicherheit und Datenschutz
    • Kundeninformation (Art 45 VAG)
    • Funk Stiftung
  • Karriere

    • Stellenangebote
    • Funk als Arbeitgeber
    • Benefits von Funk
  • International

  • Medien & Events

    • Medien
    • Downloads
    • Newsletter
    • Veranstaltungen
    • Webinare
+41 (0)58 311 05 00
Funk Insurance Brokers AG, Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich
Alle Standorte
info(at)funk-gruppe.ch

Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant

  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz