
Risiko im Fokus - Nichtkonformität mit der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR bzw. EU Deforestation Regulation) ist seit dem 30. Juni 2023 in Kraft und ist ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Sie betrifft Unternehmen, die Rohstoffe wie Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in die EU importieren, aus der EU exportieren oder in der EU bereitstellen. Schweizer Unternehmen sind indirekt von dieser Verordnung betroffen, da ihre EU-Kunden und -Partner als Direktbetroffene entsprechende Sorgfaltspflichten verlangen werden. Die direkt und indirekt betroffenen Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte inklusive ihrer Lieferketten entwaldungsfrei sind bzw. nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Die Nichtkonformität mit der EUDR kann zu erheblichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen, Beschlagnahmung von Waren und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Risikoanalyse
Ursachen:
- Nachhaltige Unternehmensführung immer mehr als Standard etabliert
- Regulatorische Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen der EU über EU-Grenzen hinaus
- Unzureichende Transparenz über die Anwendbarkeit der EUDR auf das eigene Unternehmen
- Unzureichende Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der eigenen Lieferkette
- Komplexe oder intransparente Lieferketten
- Fehlende oder nicht ausreichende Dokumentation der entwaldungsfreien Herkunft von Rohstoffen
- Fehlende Geodaten der Ursprungsflächen
- Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Implementierung der EUDR-Anforderungen durch das eigene Unternehmen oder durch Lieferanten
Auswirkungen:
- Erhöhte administrative Kosten zur Erfüllung der Sorgfalts- und Nachweispflichten
- Exportverbote oder Einschränkungen für die betroffenen Produkte
- Beschlagnahmung oder Rücknahme der betroffenen Produkte
- Verlust von Geschäftsbeziehungen zu EU-Kunden
- Reputationsschäden durch negative Berichterstattung
- Öffentliches Misstrauen oder Aufnahmen in ein öffentliches Register
- Ausschluss von Ausschreibungen oder ESG-konformen Lieferketten
- Finanzielle Verluste durch Umsatzausfälle
- Mögliche Sanktionen bis zu 4% des jährlichen Umsatzes
Risikobewertung
Je nach Szenario gilt es die nachfolgenden Kosten/Schäden zu bewerten:
- Aufbau Monitoring-System und Due-Dilligence-System
- Einholung und Verwaltung von Geodaten
- Lieferverzögerungen (aufgrund Festsetzung betroffener Waren an der EU-Grenze)
- Umsatzvolumen der EU-Kunden (Umsatzverluste)
- Strafzahlungen
- Zertifizierungskosten

Risikomanagement
Weitere Informationen / Webinare
Nehmen Sie an unseren Webinaren zu EUDR und anderen Regulierungen teil und erfahren Sie mehr über die Risiken und Sorgfaltspflichten:
Massnahmen
- Aufbau und Implementierung eines Rückverfolgbarkeitssystems für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse
- Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Sicherstellung der EUDR-Konformität
- Vertragliche Verpflichtung der Lieferanten zur Transparenz
- Nutzung von Zertifizierungen (z. B. FSC für Holzprodukte, RSPO für Palmöl) als Nachweis für nachhaltige Herkunft
- Regelmässige Schulungen und Audits zur Überprüfung der Lieferkette
- Branchenverbände bezüglich Unterstützung bei der Herstellung der Konformität anfragen
- Monitoring der regulatorischen Massnahmen aufbauen
- Rechtzeitige Anpassung interner Prozesse an neue regulatorische Anforderungen
Ihr Ansprechpartner
Max Keller
Lead Funk RiskLab