Blockade des Suezkanals: Transportrisiken und ihre Folgen für weltweite Lieferketten

Es war eine Schocknachricht für den bereits angespannten Welthandel: Ein Containerschiff der taiwanesischen Reederei Evergreen ist im Suezkanal auf Grund gelaufen und blockiert eine der wichtigsten Handelsrouten der Welt in beide Richtungen. Zwar schwimmt die „Ever Given“ jetzt wieder, es ist allerdings noch unklar, wann der Kanal wieder passierbar ist – und auch zu den finanziellen Auswirkungen des Vorfalls sind noch viele Fragen offen. Unsere Experten geben Antworten rund um das Thema Warentransport-Versicherung.

Schon bevor die „Ever Given“ im Suezkanal auf Grund gelaufen ist, waren die weltweiten Lieferketten als Folge der Coronapandemie im Ungleichgewicht: Aufgrund mehrerer globaler Lockdowns fehlen derzeit in Asien Container, um die nun wieder zunehmenden Exporte aus Asien nach Nordamerika und Europa zu handhaben. Im Zuge von Effizienzsteigerungen reaktivieren die Reedereien die Containerschiffe aktuell entsprechend der anziehenden Nachfrage an Frachtkapazitäten nur schrittweise. „Dies führt gerade im Verkehr zwischen Asien und Nordamerika beziehungsweise Europa zu voll beladenen Schiffen“, sagt Dr. Alexander Skorna, Leiter Business Development bei Funk. Diverse Meldungen, z. B. des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), über verlorene Container während der Fahrt sind Beleg, dass die Schiffe derzeit am Kapazitätsmaximum operieren – mit entsprechend geringen Sicherheitsreserven in schweren See- oder Wetterbedingungen.  

Im Kontext dieser Entwicklungen erreichte die Medien am Dienstag, den 23. März 2021 ausgerechnet die folgende Meldung: Das Containerschiff „Ever Given“ der Reederei Evergreen war im Suezkanal bei nördlicher Fahrt hinter der Kanaleinfahrt bei Suez während eines starken Sandsturms auf Grund gelaufen. Neben den schwierigen Wetterbedingungen soll es an Bord zu einem Stromausfall und Ruderversagen gekommen sein. 


Auswirkungen bis nach Deutschland zu spüren

Die Folgen des Vorfalls sind in der deutschen Wirtschaft bereits erkennbar: Die Maschinen- und Autobauer kämpften schon vor der Blockade des Suezkanals mit Engpässen bei elektronischen Bauteilen aus Asien; auch in der Chemieindustrie sind die Lieferketten aus Asien derzeit unterbrochen. Sollte der Suezkanal tatsächlich über eine Woche lang nicht passierbar sein, drohen weitere Engpässe bei wichtigen Vorprodukten der deutschen Wirtschaft.

Im Themen-Blog geben unsere Experten Antworten dazu, welche Leistungen die Warentransport-Versicherung hier bietet und was Versicherungsnehmer jetzt beachten müssen:

Fakten zur „Ever Given“

Schiffsart: 20.000 TEU-Containerschiff
Flagge: Panama
Reederei: Evergreen Marine, Taiwan
Management/ Betreiber: Bernhard Schulte Shipmanagement (BSM), Hamburg
Länge: 399,94 m
Breite: 58,8 m
Tiefgang: max. 15,7 m
Vermessung: 219.000 BRZ (~ ca. 220.000 t)
Kapazität: 20.124 TEU (20 ft. Container-Einheiten)

Stau im Suezkanal: Was deckt die Warentransport-Versicherung von Funk?

Grundsätzlich sind in der Waren-Versicherung Güterschäden aus allen Gefahren versichert, soweit nicht ausnahmsweise anders geregelt („Allgefahrendeckung“). „Im Hinblick auf die Versicherungsansprüche nach der Warentransport-Versicherung ist zwischen Waren an Bord der havarierten ‚Ever Given‘ und Waren auf anderen, nur mittelbar betroffenen Verkehrsmitteln, insbesondere anderen Schiffen, zu differenzieren“, sagt Tim Seidenschnur, Experte für Transport-Versicherungen bei Funk.
 

Waren an Bord der „Ever Given“

Absender von Waren an Bord der „Ever Given“ können geschädigt sein durch:

  • Ansprüche der Reederei auf Beiträge und Sicherheiten zur Havarie-grosse
  • Wertminderungen am Gut durch Zeitablauf
  • Auslagenerstattungsforderungen von Spediteuren
  • Vermögensschäden wegen Verzögerung des Transports

In der Warentransport-Versicherung sind Verbindlichkeiten aus der Havarie-grosse gedeckt. Deckungsansprüche wegen Beförderungsmehrkosten bzw. berechtigter Mehrkosten von Spediteuren kommen aufgrund der Strandung in Betracht, dies ist im Einzelfall zu prüfen. Gleiches gilt für Wertminderungen am Gut durch Zeitablauf. 

Hinsichtlich Vermögensschäden durch die Verzögerung kommt eine Deckung vereinfacht gesagt dann in Betracht, wenn ein Verkehrsunternehmer den Vermögensschaden zu vertreten hat. Da bis dato der genaue Schadenhergang noch nicht bekannt ist, ist eine Einschätzung dieser Frage noch nicht möglich. 
 

Waren an Bord von der Blockade betroffener Schiffe

Für Absender von Waren auf von der Blockade betroffenen Schiffen bzw. Beförderungsmitteln des Vorlaufs können sich folgende Probleme ergeben:

  • Schäden am Gut infolge der Verzögerungen
  • etwaige Beförderungsmehrkosten von Spediteuren
  • Vermögensschäden wegen der Transportverzögerung

Mangels hinreichender Feststellung der konkreten Fallumstände ist eine abschließende Prüfung noch nicht möglich.

Nach den marktüblichen Bedingungen (u. a. DTV-Güter 2000/2011 – volle Deckung) sind allerdings Schäden durch „Verzögerung der Reise“, „inneren Verderb“ und „mittelbare Schäden aller Art“ oft ausgeschlossen. „Befürchten Unternehmen ein außergewöhnliches Verzögerungsrisiko, kann dieses über spezielle Sonderlösungen in einem separaten Vertrag versichert werden“, sagt Dr. Alexander Skorna. Diese Versicherungslösungen schließen auch eine Blockade der Seewege mit ein und können teils mit spezifischen Kriegs- oder Terror- bzw. Piraterie-Klauseln erweitert werden. Eine genaue Analyse der Gefahren auf den zu versichernden Routen geht dem Angebot der speziellen Versicherungslösung voraus und definiert maßgeblich die spätere Prämie, die je nach Risiko im sechsstelligen Bereich liegen kann.

Fakten zum Suezkanal

Eröffnung: 18.11.1869
Letztmaliger Ausbau: 2010
Länge: 193 km (März 2021)
Breite: 195 m (März 2021)
Tiefe: 24 m (März 2021)
Durchfahrten (2020): 18.800 Schiffe
Einnahmen pro einzelner Durchfahrt: ca. 300.000 USD
Relevanz: ca. 12 % des globalen Welthandels führen über den Suezkanal, ca. 10 Mrd. USD Warenwert täglich

Wie wird mit den Waren auf dem havarierten Schiff „Ever Given“ im Fall einer Havarie-grosse umgegangen?

„In der Transport-Versicherung gelten Schiff und Ladung als eine zusammenhängende Gefahrengemeinschaft“, erklärt Tim Seidenschnur. Die Konsequenz ist eine nur in der Schifffahrt vorhandene Rechtssituation, die allgemein als Havarie-grosse (engl. general average) bezeichnet wird. Unter einer Havarie-grosse werden alle an Schiff und Ladung bewusst verursachten Schäden und außerdem alle Kosten erfasst, die auf Veranlassung des Kapitäns durch Maßnahmen entstehen, um Schiff und Ladung aus einer unmittelbar gemeinsam drohenden Gefahr zu retten. Die Schäden und Kosten werden von Schiff, Fracht (Beförderungsentgelt) und Ladung im Verhältnis ihrer jeweiligen geretteten Werte gemeinsam getragen. Typische Beispiele von Havarie-grosse-Schäden sind ein Überbordwerfen eines verrutschten Containers bei Schiff mit Schlagseite, die absichtliche Strandung eines Schiffs, z. B. bei Ausfall der Ruderanlage in einem Sturm, oder ein Feuer an Bord eines Schiffes und die darauffolgende Aufgabe durch die Besatzung.

Die genaue Risiko- und Schadensituation ist derzeit auf dem havarierten Schiff nicht final absehbar und könnte den Havarie-grosse-Schaden daher noch beeinflussen. Maßgeblich dafür sind u. a.:

  • mögliche Schäden des Schiffs, z. B. am Schiffsrumpf
  • die Risikosituation der Ladung, wie z. B. empfindliche Lebensmittel und Medikamente, und die Fähigkeit, Temperatur- und andere Umweltkontrollen aufrechtzuerhalten (Stichwort: Stromausfall an Bord)
  • Die Besonderheiten der erforderlichen Bergung, z. B. ob das Schiff noch teilweise entladen werden muss. Die Unglücksstelle ist derart unzugänglich, dass die Waren der entladenen Container evtl. aufgegeben oder vernichtet werden.
  • Die grundlegende Frage, warum das Schiff auf Grund gelaufen ist, definiert etwaige Regressansprüche der Wareneigner oder der Versicherer, z. B. an die Versicherer des Schiffs.

Für reine Schäden am Schiff steht die Kasko-Versicherung (engl. ocean hull) der Reederei bzw. der Schiffsbetreiber ein. Zudem steht in solchen Fällen die gemeinschaftliche Absicherung von Schiffsrisiken, organisiert über sogenannte Protection & Indemnity (P&I) Clubs, als erweiterte Haftpflicht-Versicherung zur Verfügung. Unter die Entschädigung im Bereich der Protection (Schutz-Deckung) fallen z. B. vom Schiff verursachte Schäden an allen Arten von feststehenden Objekten (am Kanal) oder die Beteiligung an Ladungsschäden in einer Havarie-grosse, wenn sie durch fahrlässige Navigation des Schiffes hervorgerufen wurde. In den Bereich der Indemnity (Entschädigungsdeckung) fallen z. B. anerkannte Ladungsbeeinträchtigungen und Beschädigungen oder Ladungsverluste in einer Havarie-grosse durch ein seeuntüchtiges Schiff. 

Was ist im Falle von längeren Blockaden von Verkehrswegen und Routenänderungen der Reedereien zu beachten?

Erste Reedereien kündigten bereits an, Alternativrouten um Südafrika herum oder ostwärts über den Panama-Kanal zu prüfen. Sinnvoll ist dies derzeit bei Schiffen, die gerade ihre asiatischen Häfen verlassen haben. Denn der Stau vor und hinter dem Suezkanal wird sich erst über mehrere Wochen schrittweise abbauen. Es ist zudem zu befürchten, dass es an den nachgelagerten Zielhäfen der Schiffe durch die gesammelte Ankunft ebenfalls zu einem Stau in der Abfertigung kommt. Risikoerhöhend bei den aktuell möglichen Routenänderungen wirkt in beiden Fällen die Transportzeitverlängerung von 10 bis 15 Tagen, die sich auch beim Versicherungsnehmer in Mehrkosten niederschlagen könnte. Erschwerend im Falle des Ausweichens über Südafrika ist die Durchfahrt mehrerer Piratengebiete.

„Ob eine erhebliche Verzögerung des Transports, eine Abweichung von der üblichen Transportstrecke oder eine Änderung des Bestimmungshafens: Versicherungsnehmer einer Warentransportpolice sollten ihrem Kontakt bei Funk etwaige Änderungen unverzüglich anzeigen, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen“, rät Tim Seidenschnur.

Kanäle wie der Suez- und Panamakanal, die Straße von Hormuz und die Straße von Malakka sind bekannte Engpässe für die Weltwirtschaft. Wenn einer von ihnen blockiert wird – sei es durch Unfälle oder absichtliche politische Ereignisse – hat das gravierende Auswirkungen auf die gesamte Schifffahrtsindustrie und darüber hinaus. Im Jahr 2016 ereignete sich ein ähnliches Ereignis auf der Elbe in den Zufahrten zum Hamburger Hafen als die „CSCL New Orleans“, ein weiteres großes Containerschiff mit nahezu identischen Ausmaßen wie die „Ever Given“, stecken blieb. Das Schiff wurde schließlich nach fünf Tagen unter Nutzung einer Springflut (Hochwasser 1,20 m über Normal) befreit. Zuvor entfernten Bagger das umgebende Erdreich. In dieser Zeit war die Elbe für den Schiffsverkehr gesperrt. Neben einer Havarie im Nord-Ostsee-Kanal sind auch immer wieder Unfälle im Zuge des Schleusenvorgangs ähnlich kritisch zu sehen. In der jüngeren Vergangenheit rammten mehrere Schiffe die Schleusentore. Ein Ersatztor steht derzeit aufgrund der Beschädigungen nicht zur Verfügung. Der Nord-Ostsee-Kanal ist mit über 25.000 Durchfahrten die weltweit am meisten befahrene künstliche Wasserstraße. Für den Umweg über den Skagerrak um die Nordspitze Dänemarks herum benötigen die Schiffe jedoch nur rund einen Tag, das Verzögerungsrisiko ist bis auf im Kanal festsitzende Schiffe also vergleichsweise niedrig.

Unsere Funk-Expertinnen und -Experten werden die Entwicklungen weiterhin eng beobachten und ihre Kunden über mögliche Auswirkungen informieren. Wenn Sie Fragen zum aktuellen Unfall der „Ever Given“ oder anderen Transportrisiken haben, wenden Sie sich gerne persönlich an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer bei Funk.  

 

29.03.2021

Ihre Ansprechpartner

Dr. Alexander Skorna Ansprechpartner bei Funk
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Tim Seidenschnur
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