Altersvorsorge 2020: Reformpaket aufspalten?

In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bleiben vorerst ungelöst.


Um die Altersvorsorge langfristig sicherzustellen und zu stabilisieren, braucht es neue Reformvorschläge. Alle Beteiligten sind gefordert, rasch neue Lösungsansätze zu erarbeiten. Eine Senkung des Umwandlungssatzes, die Erhöhung des Pensionierungsalters und die Flexibilisierung des Altersrückschritts sind möglichst schnell wieder in Reformbestrebungen aufzunehmen und weiterzuverfolgen. 

Bundesrat Alain Berset will sich in den kommenden Wochen mit allen Beteiligten zusammensetzen und über das Abstimmungsergebnis und das weitere Vorgehen diskutieren. Die Abstimmung hat gezeigt, dass es nicht einfach sein wird, mehrheitsfähige Lösungen zu entwickeln. Eine Aufspaltung des Reformpakets ist am wahrscheinlichsten.

Eine Reform der zweiten Säule scheint jedoch gegenüber der ersten Säule schwieriger zu sein. Wann eine Vorlage zur zweiten Säule vorliegen wird, ist schwer abzuschätzen. Aus Sicht einiger Pensionsversicherungsexperten ist die Dringlichkeit in der zweiten Säule geringer als bei der AHV: Ein Grossteil der Pensionskassen hätte genügend überobligatorisches Kapital (ohne gesetzliches Minimum für den Umwandlungssatz und den Mindestzins), um schon heute den Umwandlungssatz auf ein vernünftiges Niveau zu senken. In der Tat haben viele Pensionskassen den Satz für die Berechnung der Altersrente für die überobligatorischen Guthaben in den letzten Jahren auf ein tieferes Niveau gesenkt.

Offensichtlich muss die Schweizer Bevölkerung damit leben und planen, dass die AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge nicht nur ihre Leistungen reduzieren, sondern weiterhin von politischen Stimmungen geprägt sein werden. Ob unter diesen Prämissen für alle Mitarbeitenden sinnhafte Lösungen entstehen, ist zweifelhaft. Viele Medienartikel zielen aktuell auf eine persönliche Vorsorge- und Budgetplanung ab und empfehlen ein erhöhtes individuelles Sparen. Solche Aufrufe zur Eigenverantwortung sind durchaus richtig, aber angesichts der relativ tiefen Limite der Säule 3a nicht wirkungsvoll genug. Deutlich effektiver wäre es, innerhalb der jeweiligen paritätischen Vorsorgekommission respektive Organen von Pensionskassen einen Weg zu finden, das bisherige Leistungsniveau in den Vorsorgewerken zu erhalten – oder wo nötig noch punktuell auszubauen. Eine gut ausgebaute und den Verhältnissen des Unternehmens angepasste Vorsorgelösung, bleibt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die ideale Lösung.

 

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