Epidemieversicherungen von CURAVIVA Schweiz
Erfreuliche Pauschallösung zugunsten der Mitglieder gefunden.
In Zusammenhang mit Schadenfällen aus der Epidemieversicherung hat Funk mit der AXA Versicherungen AG eine erfreuliche Lösung für die Mitglieder finden können. So verzichtet die AXA Versicherungen AG auf die Einrede der Verjährung sowie auf die Einwendung der Verwirkung allfälliger Versicherungsansprüche aus der Epidemieversicherung im Zusammenhang mit Schäden infolge behördlicher Massnahmen aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie bis zum 31. Dezember 2025.
Darum ist es wichtig: Sind Ansprüche verwirkt, so gehen sie unter, dies im Gegensatz zur Verjährung. Auch kann eine Verwirkung weder verlängert noch unterbrochen werden. Ohne Lösung hätten die Kunden vor Eintritt der Verwirkungsfristen klagen müssen. Dies kann nun mit dieser Verzichtserklärung einstweilen bis Ende 2025 vermieden werden. Somit können die ersten richtungsweisenden Gerichtsentscheide abgewartet werden, bevor für den Grossteil der Mitglieder von CURAVIVA Schweiz ein Handlungsdruck entsteht.