Bauversicherung bei Umbauten

Die Ansprüche der verschiedenen Interessengruppen bei Heimen und Institutionen verändern sich stetig. Im Zentrum stehen insbesondere die steigenden Bedürfnisse der Bewohnenden hinsichtlich Komfort, Dienstleistungen und Wohnfläche. Entsprechend zeigt sich Handlungsbedarf, zu welchem häufig auch Umbauprojekte in den bestehenden Liegenschaften zählen. Unvorhergesehene Bauunfälle während der Umbauphase können die finanzielle Sicherheit einer Institution stark gefährden.

Im Vordergrund stehen Beschädigungen am eigenen Bauwerk, insbesondere an der bestehenden Bausubstanz und am Inventar. Auch können Haftpflichtansprüche von Dritten folgen, wenn beispielsweise Besucher/innen oder Bewohner/innen durch die Bautätigkeit zu Schaden kommen. Erhebliche Vermögensschäden können für die Institution auch entstehen, wenn beispielsweise aufgrund eines Bauunfalls die Küche nicht mehr zur Verfügung steht und deshalb auf einen externen Anbieter zurückgegriffen werden muss. Oder es entsteht durch eine ereignisbedingte Bauverzögerung ein mehrmonatiger Ausfall der Vermietungsmöglichkeit.

Umbaurisiken sind nicht oder nur sehr eingeschränkt durch die bestehenden Sach- und Haftpflichtversicherungslösungen gedeckt. Baurisiken sind üblicherweise nur temporär und müssen entsprechend separat versichert werden. Eine frühzeitige Prüfung einer bedarfsgerechten Lösung ist zu empfehlen, damit vor Baubeginn rechtzeitig Deckung für die Baurisiken besteht. Dazu zählt auch die Anmeldung bei der Bauzeitversicherung (so vorhanden bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt). Für kleinere bis mittelgrosse Umbauprojekte hat Funk eine umfassende Versicherungslösung erarbeitet, welche zudem durch einen schlanken Prozess administrative Erleichterungen bietet. Bei grösseren Umbauvorhaben ab CHF 10 Mio. ist es von Vorteil, wenn die zusätzlichen Informationen direkt mit dem involvierten Architekturbüro aufgenommen werden können.

Wichtig bei Abschluss des Umbauprojekts ist die Koordination mit den laufenden Policen. Anschlussdeckungen sind mit den bestehenden Sach- und Haftpflichtversicherungen nahtlos abzustimmen. Während dies für Institutionen in den ARTISET Rahmenverträgen mit einem automatischen Prozess funktioniert, ist bei allen anderen Vertragskonstellationen eine eingehende Prüfung angezeigt.