
Nach der AHV Reform 2021, die BVG Reform 2021 – oder nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung
Wenn Sie im Vorfeld der Abstimmung zur Stabilisierung der AHV vom 25.09.2022 (AHV-Reform 2021) vor lauter Pros und Kontras, Erläuterungen zu dieser und jener Statistik, Erläuterungen zu dieser und jener Gegen-Statistik, den div. Frankenbeträgen um welche die eine oder andere Seite benachteiligt wird usw. oder andersherum gesagt, wenn Sie vor lauter Wald die Bäume nicht mehr sehen, dann helfen Ihnen vielleicht die folgenden Gedanken weiter.
Pensionsalter für Frauen war bereits 1948 auf 65 Jahre angesetzt
Haben Sie gewusst, dass bei Einführung der AHV im Jahr 1948 die durchschnittliche Lebenserwartung einer 65-jährigen Person bei rund 12 Jahren bei den Männern und rund 14 Jahre bei den Frauen lag? Haben Sie zudem gewusst, dass bei der Einführung der AHV das Pensionsalter von Frau und Mann bei Alter 65 lag? Das Pensionsalter der Frauen wurde erst 1964 aus wirtschaftlichen Überlegungen auf das Alter 62 gesenkt. Aus denselben Überlegungen wurde dieses ab 2001 Jahre schrittweise wieder auf Alter 64 angehoben. Heute liegt die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes bei rund 21 Jahren, bei einer 65-jährigen Frau bei gut 23 Jahren. Wenn man zudem bedenkt, dass die heutigen minimalen und maximalen Altersrenten rund 30-mal höher sind als noch 1948, dann wird einem schnell klar, dass bei der 1. Säule dringender Handlungsbedarf besteht.
Klar ist auch, dass sich im selben Zeitraum die Einkommen und somit die AHV-Beiträge ebenfalls markant entwickelt haben. Auch hat es den einen oder anderen Einkommensmillionär, die eine oder andere Einkommensmillionärin mehr als noch vor 75 Jahren. Doch zeigen die Hochrechnungen, dass die Gesamtheit der höheren Beiträge die langfristigen Verpflichtungen nicht finanzieren können.
Auch das BVG ist dringend reformbedürftig
Auch im Zusammenhang mit der BVG Reform 21 kursieren verschiedenste Zahlen aus verschiedenen Statistiken. Zumindest ist man sich darüber einig, dass eine massive Umverteilung von Jung nach Alt resp. von den Erwerbstätigen zu den Rentenbezügern geschieht und das dem Gedanken eines Kapitaldeckungsverfahren deutlich widerspricht.
Man streitet sich lediglich darüber, ob es pro Jahr CHF 7.2 Mrd. oder "nur" rund CHF 5 Mrd. an umverteilten Mitteln sind. Diese massive Umverteilung wird durch den zu hohen Umwandlungssatz verursacht, welcher aktuell noch immer mit 6.8% gesetzlich festgelegt ist.
Fazit:
Mit je einem Ja zu beiden Reformen werden nicht alle Probleme des schweizerischen Dreisäulensystems gelöst sein. Doch wären die Weichen für eine mittelfristig gesunde Vorsorge in unserem Land richtig gestellt.
Andreas Jäggi, Leiter Fachbereich Vorsorge
Viele Pensionskassen haben die Hausaufgaben gemacht
Die grosse Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen ist bezüglich dem Umwandlungssatz allerdings bereits einen Schritt weiter, was den realen Marktgegebenheiten geschuldet ist. Die jeweiligen Umwandlungssätze wurden bereits reduziert. So gibt es nur noch wenige privatrechtliche Stiftungen, die einen Umwandlungssatz von 6.8% pauschal anwenden.
Geforderte Politik
Neben den technischen Grundlagen für die Berufliche Vorsorge müssen zudem noch die verschiedenen Vorschläge der unterschiedlichen Interessengruppen zu einer mehrheitsfähigen Vorlage zusammengefügt werden. Eine Kompromisslösung scheint angezeigt, erweist sich jedoch in der gegenwärtigen politischen Landschaft zusehends als schwierig bis unmöglich.
01.09.2022
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