Reform der Beruflichen Vorsorge 2024 (BVG-Reform 21)

Dass uns die BVG-Reform 21 schon lange beschäftigt, ist dem interessierten Publikum hinlänglich bekannt. Die Experten von Funk gehen zudem davon aus, dass sie uns auch noch eine Weile weiter beschäftigen wird und das erst noch mit ungewissem Ausgang.

Zur Geschichte

Vor über 18 Jahren im Jahr 2005 ist der Gedanke gereift, dass die Sozialversicherungen, insbesondere die AHV und das BVG, dringend einer Reform bedürfen. Schon damals war klar, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Schweiz und der nicht mehr zeitgemässen Rahmenparameter in der Beruflichen Vorsorge die Sozialwerke in finanzielle Schieflage geraten. Über die Jahre und unter Einbezug der verschiedensten Gruppierungen wurden Vorschläge, Lösungsansätze usw. erarbeitet. Diese führten zu verschiedensten Volksabstimmungen, wie zum Beispiel:

  • im Jahr 2010: Senkung gesetzlicher Umwandlungssatz - vom Volk abgelehnt
  • im Jahr 2017: Reform Altersvorsorge 2020 (AHV u. BVG) - vom Volk abgelehnt
  • im Jahr 2022: Reform Altersvorsorge AHV 21 (nur AHV) - vom Volk angenommen; Umsetzung per 01.01.2024

Nach dem letzten Nein des Stimmvolkes vom September 2017 wurde eingestanden, dass die beiden Vorlagen AHV-Reform und BVG-Reform zusammen wohl zu komplex sind und deshalb getrennt in Angriff genommen werden müssen. Dies führte zur Abstimmung Reform AHV 21 vom September 2022, welche dann auch tatsächlich vom Volk angenommen wurde. Die Umsetzung der Reform AHV 21 begann per 01.01.2024 und hat, neben verschiedenen anderen Auswirkungen, die Gleichschaltung des einheitlichen Referenzalters 65 für Mann und Frau zur Folge.

Die Parameter für die BVG-Reform 21 wurden nach dem Entscheid zu Trennung der beiden Vorlagen wieder "fast" zurück auf Feld 1 gesetzt. Was jedoch in der BVG-Reform 21 beibehalten wurde, sind die Zielsetzungen.

 

Zur Zielsetzung

In seiner Botschaft zur BVG-Reform 21 hat der Bundesrat die Ziele wie folgt definiert:

  • das Niveau der Altersleistungen erhalten
  • die Finanzierung durch Senkung des Umwandlungssatzes sichern
  • Leistungen für Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftige, insbesondere von Frauen, sollen verbessert werden

Zu den Auswirkungen

Die erwähnten Ziele sollen durch die Umsetzung der folgenden Massnahmen erreicht und sichergestellt werden:

  • Reduktion des Umwandlungssatzes von heute 6.8% auf neu 6.0%
  • Anpassung des Koordinationsabzuges von heute fix CHF 25'725 auf neu 20% des Jahreslohnes
  • Anpassung der Sparbeiträge von heute 7/10/15/18% auf neu 9/9/14/14%
  • Reduktion der Eintrittsschwelle von heute CHF 22'050 auf neu CHF 19'845
  • Abgestufte Rentenzuschläge für Übergangsgeneration

Die nachfolgenden Angaben beruhen nicht auf einer wissenschaftlich exakten Berechnungsgrundlage, sondern sollen einen groben Überblick zu den konkreten Konsequenzen geben. Zudem gilt es zu beachten, dass bereits heute die allermeisten Pensionskassen und Vorsorgestiftungen ihren Umwandlungssatz bereits auf unter 6.8% reduziert haben und es nur noch ganz wenige Einrichtungen mit einem Umwandlungssatz im Obligatorium von 6.8% auf dem Markt gibt. Dies ist mittels Anpassungen verschiedener Parameter durchaus möglich und zeigt einfach auf, dass hier die Praxis die "schöne" Theorie schon längst eingeholt hat.

Mit der Anpassung des Koordinationsabzuges will man auf der einen Seite die Einbussen der Rentenhöhe durch die Reduktion des Umwandlungssatzes auffangen. Auf der anderen Seite werden mit dieser Anpassung die tieferen Löhne bzw. die Teilzeitmitarbeitenden bessergestellt. Konkret sieht das wie folgt aus:

Bespiel: versicherte Person, Alter 50

Die Anpassung der Sparbeiträge soll die Lohn-Kosten bei älteren Mitarbeitenden reduzieren. Umgekehrt werden jüngere Mitarbeitende mehr belastet.

 

Zum Ausblick

Am 22. September 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die BVG-Reform 21 ab. Je nach Abstimmungsresultat wird es zu erheblichen Veränderungen in der Beruflichen Vorsorge kommen, welche aufgrund der Ziele der Reform und der Personalstruktur besonders grosse Auswirkungen auf Institutionen haben werden.

Ihr Kontakt

Andreas Jäggi

Leiter Personenversicherungen