Terror in Brüssel: Was machen Unternehmen zu ihrem eigenen Schutz und zum schutz ihrer Mitarbeitenden?


Der Terror in Brüssel erschüttert Europa und die Welt. Die Ereignisse selbst und die anschliessenden behördlichen Massnahmen in verschiedenen europäischen Ländern können teilweise eine massive Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens zur Folge haben. Was bedeutet diese Entwicklung für Firmen in der Schweiz? Sind die Unternehmen auf die Folgen terroristischer Ereignisse genügend vorbereitet? Sind terroristische Attacken ein Fall für die Versicherung? Wie sieht die Situation aus bei unternehmerischen Beeinträchtigungen ohne unmittelbare terroristische Gewalt? Und welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund der Terrorgefahr für Geschäftsreisen?

 

Was ist überhaupt Terrorismus?

Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Dabei ist die Gewalthandlung oder Gewaltandrohung geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung nicht als Terrorismus gelten. Ebenfalls nicht unter den Begriff Terrorismus fallen politische Risiken, wie zum Beispiel Wirtschaftssanktionen, Verstaatlichungen oder Enteignungen.

 

Können sich Unternehmen in der Schweiz gegen die Folgen von Terrorismus versichern?

Bei Geschäftsversicherungen mit einer Fahrhabe-Versicherungssumme bis CHF 10 Mio. sind die Folgen von Terrorereignissen, namentlich Feuer- und Explosionsschäden mitversichert. Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Erlöseinbussen folgt dieser Regelung. Übersteigen in einer Firma die Sachwerte die Grenze von CHF 10 Mio., so besteht dafür kein Versicherungsschutz. Personenschäden sind durch die Unfallversicherungen gedeckt. Der unmittelbar durch Terrorismus verursachte Verlust oder die Beschädigung versicherter Güter ist gemäss ABVT TR 8/2006 ebenfalls gedeckt. Kann jedoch ein Hafen oder ein bestimmtes Gebiet aufgrund von Terrorverdacht oder Terroranschlägen nicht beliefert werden, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?

Bei den meisten lokalen Policen im Ausland sowie innerhalb von und internationalen Sach- und Betriebsunterbrechungs-Programmen gelten die Folgen von Terrorismus generell als ausgeschlossen. In verschiedenen Ländern existieren hingegen nationale Zwangs- oder Monopolversicherungen. Ein Bespiel dafür ist die Terrorismusversicherung in Frankreich. Hier sind Terrordeckungen für Sachversicherungen obligatorisch. Der französische Markt bietet für diese Deckung eine Poollösung, genannt 'GAREAT'. Weitere länderspezifische Versicherungslösungen bei Terrorismus stehen derzeit in Belgien, England (via 'Pool Re'), Spanien ('Consorcio') und USA ('TRIA') bevor.

Die im Versicherungsmarkt erhältlichen Deckungen gegen Terrorismus setzen einen versicherten Sachschaden (oft begrenzt auf Feuerschäden) voraus. Der Versicherungsschutz umfasst auch die aus dem Sachschaden entstandene Betriebsunterbrechung. Versicherungen gegen Terrorismus lassen sich auf nicht terroristische Ereignisse erweitern, zum Beispiel innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung oder auf Sabotage, Revolution, Rebellion, Aufstand, Staatsstreich, Bürgerkrieg und Krieg. Diese Risiken können als Deckungserweiterung in eine Sachversicherung eingeschlossen oder als Erweiterung zur Terrorismusdeckung abgeschlossen werden. Radioaktive, nukleare, chemische und biologische Kontamination bleiben von der Versicherungsleistung jedoch ausgeschlossen. Länder, die unter Sanktionen der UN oder EU fallen, sind nicht versicherbar.

 

Lassen sich auch betriebliche Beeinträchtigungen versichern?

Die Deckung für Betriebsunterbrechungen ohne vorangegangenen Sachschaden ist bei Terrorismus grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Versicherungsschutz kann jedoch für bestimmte Szenarien individuell vereinbart werden (sogenannte Reflexschäden). Die jüngsten Ereignisse in Paris und Brüssel oder unlängst auch der Vorfall beim Hauptbahnhof Bern zeigen das Schadenpotenzial: Firmen müssen ihre Lokalitäten schliessen oder haben keine Kunden mehr, weil die Zugänge und Zufahrten gesperrt sind und der Verkehr zum Erliegen kommt. Arbeitnehmer können nicht an Ihre Arbeitsplätze gelangen. Die betroffenen Firmen sind zwar nicht direkt von einem Terroranschlag betroffen, erleiden dennoch eine Ertragseinbusse oder sind mit Mehrkosten konfrontiert.

 

Welche Konsequenzen aus dem Terrorismus ergeben sich für Geschäftsreisen?

Die gesetzliche Fürsorgepflicht eines Unternehmens für seine Mitarbeitenden gilt auch für Geschäftsreisen. Die Standardversicherungen sehen jedoch bei Terror grundsätzlich keine Assistance-Deckung vor. Dafür wird der Zusatz «Krisenassistance» benötigt. Mit diesem Zusatz hat das Unternehmen einen professionellen, externen Krisenmanager an der Seite. So nimmt dessen Zentrale rund um die Uhr sämtliche Anrufe entgegen, verfolgt Entwicklungen, analysiert weltweit die länderspezifischen Situationen und bietet unlimitierten Zugang zu Informationen in Echtzeit mittels Smartphone-Applikationen. Zu der Dienstleistung zählt u.a. auch die Alarmierung und eine Notfallevakuierung in heiklen Situationen und Krisen.

 

Unsere Empfehlung:

  • Analyse und Evaluation der Schadenszenarien «Terrorismus» und zugehöriger Gefahren sowie der politischen Risiken mit einer Überprüfung der Wertschöpfungsketten.

  • Ergänzung des «Business Continuity Plan».

  • Prüfung eines erweiterten Versicherungsschutzes.

  • Risikoabschätzung für Geschäftsreisen, inklusive Training des Verhaltens in Ausnahmesituationen.

  • Monitoring von Länderrisiken.

Ihr Ansprechpartner

Philipp Pellizzaro

Senior Broker Special Lines & International Business


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